Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vergibt die KfW Investitionszuschüsse für besonders effiziente Neubauten oder für energetische Sanierungen an Wohngebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz inklusive einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.

Förderziel

Das Förderprodukt 461 setzt einen Teil der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" des BMWi um und unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)- Emissionen in Deutschland durch attraktive Investitionszuschüsse aus Mitteln des BMWi.

Vorhaben, die die Förderbedingungen dieses Produkts erfüllen, können alternativ auch über einen zinsgünstigen Kredit gefördert werden. Die Antragstellung für den Neubau und die Sanierung von Wohngebäuden erfolgt im Produkt „BEG Wohngebäude – Kredit“ (261).

Grundlage für die Förderung ist die am 21. Oktober 2021 in Kraft getretene Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 16. September 2021 einschließlich der in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ zu dieser Richtlinie enthaltenen Vorgaben.

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung beziehungsweise Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.

Für die Förderung sind die Anforderungen des geltenden GEG einzuhalten, solange in der Richtlinie und deren Technischen Mindestanforderungen (TMA) nichts anderes geregelt ist.

Die Förderung erfolgt gemäß der Richtlinie und deren TMA.

Folgende Standards werden gefördert:


Wer eine Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht, kann dafür eine Förderung erhalten.
Voraussetzung: Sie verfügen über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Der Zahlenwert gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist.
Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.
Ein Beispiel: Im Vergleich zum Referenzgebäude des GEG benötigt das Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse nur 40 % der Primärenergie.
Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 55 % des Referenzgebäudes. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 45 % besser.

Wenn Sie ein Effizienzhaus bauen oder ein neues Effizienzhaus kaufen, fördern wir Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss.
Der max. Kreditbetrag für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse beträgt 150.000 Euro je Wohneinheit.
Davon erhalten Sie 12,5 %, also max. 18.750 Euro als Tilgungszuschuss.
Gut zu wissen: Für die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erhalten Sie eine zusätzliche Förderung.

Die Effizienzhaus-Stufe ergibt sich immer aus der Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen, vor allem aus den Bereichen Heizung, Lüftung und Dämmung.
Die Wärmedämmung sollte gleichmäßig über die Gebäudehülle verteilt sein und bei der Anlagen-technik werden erneuerbare Energien eingesetzt.
Dies kann zum Beispiel über Umweltwärme durch Nutzung von Wärmepumpen oder mit dem Einsatz von Solarenergie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung erfolgen.
Häufig wird eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut.
Aber: Jedes Haus ist anders. Gleiche Maßnahmen können an unterschiedlichen Gebäuden verschiedene Wirkungen entfalten.
Daher ist es wichtig, das Gebäude immer als Ganzes zu betrachten und stets ein energetisches Gesamtkonzept erstellen zu lassen.

So erhalten sie noch mehr Förderung

Kombinieren Sie doch einfach mehrere Förderprodukte und profitieren Sie von weiteren Fördermitteln.
So erhalten Sie für den Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einen Kredit, mit dem Sie beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage verwirklichen können.
Sie möchten ein Brennstoffzellensystem in Ihr neues Haus einbauen? Hierfür bieten wir Ihnen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 34.300 Euro an.

BEG