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FÖRDERUNGEN

Fachplanung & Baubegleitung

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden bis zu 10.000 Euro pro Vorhaben bezuschusst. Für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten beträgt die diesbezügliche Höchstgrenze förderfähiger Kosten 4 000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 40.000 Euro pro Vorhaben.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden bis zu 10.000 Euro pro Vorhaben bezuschusst. Für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten beträgt die diesbezügliche Höchstgrenze förderfähiger Kosten 4 000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 40.000 Euro pro Vorhaben.

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